Regeln und Vorschriften für den grenzüberschreitenden Versand

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Bleiben Sie über die neuesten Vorschriften und Steueränderungen für Ihre internationalen Sendungen auf dem Laufenden.

Weitere Informationen zum internationalen Versand finden Sie hier

Auswirkungen neuer Zölle

Am 1. Februar 2025 wurde eine Executive Order erlassen, die am 4. Februar 2025 in Kraft trat und einen zusätzlichen Zollsatz von 10 % auf in die USA exportierte Waren mit Ursprungsland in China oder der Sonderverwaltungszone Hongkong einführte. In dieser Executive Order wurde außerdem festgelegt, dass die De-minimis-Behandlung in den USA für betroffene Waren nicht mehr verfügbar sein wird.

Eine Änderung der Executive Order vom 1. Februar ist in Kraft getreten. Sie verschiebt die Aussetzung der De-minimis-Behandlung von Waren mit Ursprung in China, einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, bis der Handelsminister dem Präsidenten mitteilt, dass angemessene Systeme für die vollständige und zügige Verarbeitung und Erhebung von Zolleinnahmen vorhanden sind. Weitere Einzelheiten werden bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind.

Bitte beachten Sie, dass für Sendungen, die nicht als geringfügig eingestuft sind, je nach den Umständen eine formelle oder informelle Einfuhr erforderlich ist.

  • Für die formelle Einfuhr werden dem Versender oder Empfänger je nach Rechnungsdatum der Sendung die Warenbearbeitungsgebühr (Merchandise Processing Fee, MPF) sowie die vom Zoll erhobenen Zölle und Steuern und die Zollmaklergebühren von UPS in Rechnung gestellt.
  • Bei informeller Einfuhr werden die Zollabfertigungsgebühren von UPS sowie die anfallenden Zölle und Steuern je nach Rechnungszeitraum der Sendung dem Versender oder Empfänger in Rechnung gestellt.
  • Besuchen Sie auch Hier um den harmonisierten Zolltarifcode für Ihre Waren zu ermitteln.

Neues zu den Reformen

Besondere Kennzeichnungsvorschriften für schwere Pakete nach Deutschland ab dem 1. Januar 2025

Gültig ab dem 1. Januar 2025

  • Für Pakete mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm und für Pakete über 20 Kilogramm, die in Deutschland zugestellt werden
  • Ein kleines "Paket"-Symbol, das die Gewichtsklasse (10+ oder 20+) angibt, muss auf dem Paket angebracht werden
  • Etiketten, die von UPS Systemen wie UPS.com, CampusShip und der Ship-API erstellt werden, zeigen diese neue Anforderung ab dem 26. Dezember 2024 automatisch an und fügen das Symbol im mittleren oberen Bereich des Etiketts hinzu
  • Die korrekte Angabe der Gewichtsklasse ist für eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung unerlässlich. Kunden müssen bei der Übermittlung von Sendungsdetails an UPS genaue Gewichtsangaben machen.

Wichtig
Ab dem 1. Januar müssen UPS Worldship Nutzer Pakete mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm sowie Pakete über 20 Kilogramm, die in Deutschland zugestellt werden, bis zum Upgrade auf die Worldship-Version 28.0.3 (verfügbar im Laufe des Januars) mit einem Gewichtsklassenaufkleber versehen.
Das Gleiche gilt für Host to Host Kunden, die Schwierigkeiten bei der Programmierung ihrer eigenen Etiketten haben. Wenn Sie diese Etiketten benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst.
Die Aufkleber sind bald im Bestellsystem für Kundenmaterial auf UPS.com verfügbar.

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Sendungen in die USA - Ablehnung vager Warenbeschreibungen

Ab dem 12. November 2024 wird die U.S. Customs & Border Protection (CBP) neue Vorschriften strikt durchsetzen, die genaue Beschreibungen von Waren im Air Cargo Advanced Screening (ACAS) für Sendungen in die USA oder im Transit durch die USA verlangen.
Bei Sendungen mit vagen oder unvollständigen Beschreibungen kann es zu Verzögerungen am Herkunftsort kommen.

Es liegt in der Verantwortung des Versenders, in Versandsystemen und gedruckten Unterlagen (falls zutreffend) genaue Beschreibungen anzugeben. Die Beschreibungen müssen folgende Fragen klar beantworten:

  • Worum handelt es sich?
  • Um welches Material handelt es sich?
  • Wozu dient er?
  • Weitere relevante Angaben (z. B. Größe der Wasserflaschen, Geschlecht für Kleidung).

Weitere Hinweise finden Sie im offiziellen Leitfaden von CBP zu Beschreibungen.

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Das New Computerized Transit System – Phase 5 (NCTS 5)

Hintergrundinformationen

Das neue rechnergestützte Versandsystem (New Computerised Transit System, NCTS) ist ein System zur Einreichung von herkömmlichen Versandanmeldungen bei Beförderungen auf dem Boden bzw. auf Straßen. Das NCTS sorgt dafür, dass „Waren unter Zollverschluss“ (Waren in Sendungen auf dem Weg durch Europa mit dem Status NOT CLEARED / NICHT FREIGEMACHT) leichter zwischen den Ländern der Europäischen Union (*) sowie Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Island, San Marino, der Schweiz, der Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine (im Folgenden „NCTS-Länder“) befördert werden können.

Das NCTS – Phase 5 – wird schrittweise eingeführt und bringt neue Datenanforderungen mit sich, die 6-stellige Codes für das harmonisierte System (HS) auf Ebene der Warengruppe umfassen.

Das NCTS 5 wird in zwei Phasen eingeführt: (1) ÜBERGANGSPHASE und (2) NACH DER ÜBERGANGSPHASE.

  1. Übergangsphase:
    • Es werden Übergangsregeln angewandt, um eine nahtlose Umsetzung während des Zeitraums zu ermöglichen, in dem die Phasen 4 und 5 des NCTS nebeneinander bestehen. Daher gibt es länderspezifische Unterschiede hinsichtlich des obligatorischen 6-stelligen HS-Codes für das NCTS auf Warenebene.

      • Da Übergangsregelungen gelten, haben einige Länder signalisiert, dass die Aufnahme eines 6-stelligen HS-Codes bis Ende 2024 sowohl für die Einfuhr als auch für die Ausfuhr optional ist.
      • Wenn die Übergangsphase endet und die Länder somit die NCTS-Phase 5 eingeführt haben, muss jede auf der Straße beförderte Sendung, für die dieses Zollverfahren gilt, einen 6-stelligen HS-Code enthalten.
    • Die Termine für den Beginn des Zollverfahrens sind je nach Land unterschiedlich.

  1. Nach der Übergangsphase:
    • Ein 6-stelliger HS-Code für das NCTS auf Warenebene wird für alle NCTS-Länder wie oben definiert vorgeschrieben.

Einige Länder berichten über Verzögerungen bei der Einführung des HS-Codes, daher kann das Zieldatum je nach Land variieren.

Folgende Sendungen sind betroffen:

  • Art: Boden/Warensendung. COO-Status: nicht „C“ (nicht freigemacht)

  • Ursprungsland: Eines der oben aufgeführten NCTS-Länder.

  • Zielland:

    • Eines der oben aufgeführten NCTS-Länder (kann dem Ursprungsland entsprechen)
    • Ein beliebiges Nicht-EU-Land

Referenzen:

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie einfach den richtigen Zolltarifcode für Ihr Produkt bestimmen können, sehen Sie sich dieses Video an und besuchen Sie anschließend die Website der Regierung.
Falls Sie weitere Orientierungshilfen zum korrekten Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung wünschen, sehen Sie sich dieses Video an.

* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM, CO₂-Grenzausgleichssystem)

Der CBAM ist ein Preisanpassungsinstrument, das eingeführt wurde, um den Preis für CO2-Emissionen zwischen EU-Inlandsprodukten und Importen anzugleichen. Es gilt für Einfuhren in die EU für bestimmte Waren basierend auf ihren CO2-Emissionen im Produktionsprozess außerhalb der EU. Ziel ist es, die Verlagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen in Drittstaaten (Carbon Leakage) zu verhindern.

Seit dem 1. Oktober 2023 befinden wir uns in der Übergangsfrist, in der Importeure von CBAM-Waren vierteljährliche Berichte mit verschiedenen Informationen vorlegen müssen, z. B. Mengen, Herkunftsländer, Treibhausgasemissionen und (ggf.) den im Herkunftsland fälligen Kohlenstoffpreis.

Wenn Sie mehr über CBAM erfahren möchten, können Sie hier ein Factsheet mit weiteren Informationen über CBAM herunterladen und die offizielle CBAM-Seite der Europäischen Kommission besuchen.

Haftungsausschluss:
Nach der Verabschiedung der EU-Verordnungen (EU) 2023/956 (10.5.23) und (EU) 2023/1773 (17.8.23) ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Gemäß diesen Verordnungen hat UPS die Möglichkeit, Importeure mit Sitz in einem Mitgliedstaat von der CBAM-Meldepflicht zu befreien.

Hiermit teilt UPS seine Entscheidung mit, die in den Artikeln 33 und 35 der CBAM-Verordnung vorgesehenen CBAM-Meldepflichten nicht zu erfüllen, und zwar im Namen der Importeure, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, für den UPS als indirekter Zollvertreter tätig ist.
Daher besteht für diese Importeure eine rechtliche Verpflichtung, einen Bericht ("CBAM-Bericht") mit Informationen über die während eines beliebigen Quartals in die EU eingeführten Waren vorzulegen, und zwar spätestens einen Monat nach Ende des entsprechenden Quartals. Dieser Bericht muss an das CBAM-Übergangsregister übermittelt werden.

Bitte wenden Sie sich an die für CBAM-Zwecke zuständige nationale Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie niedergelassen sind, um weitere Informationen über CBAM-bezogene Meldepflichten zu erhalten.
Relevante Informationen zu CBAM finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

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Einfuhrkontrollsystem (ICS2)

Wenn Sie in oder über die Länder der Europäischen Union (EU), Norwegens oder der Schweiz versenden, beachten Sie bitte, dass die EU ab dem 1. März 2023 (vorbehaltlich eines Zeitfensters für die Einführung) eine neue Version des Sicherheitsprogramms für den Zoll vor dem Eintreffen der Waren, Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2), eingeführt hat. Mehr über ICS2 erfahren Sie hier.

Bitte geben Sie folgende Informationen an, damit wir die Einhaltung der Vorschriften und ein schnelles und effizientes Abfertigungsverfahren gewährleisten können:

  • 6-stelliger HS-Code für jeden Artikel – Um zu erfahren, wie Sie den richtigen Zollcode für Ihr Produkt leicht ermitteln können, besuchen Sie die Website der EU-Kommission.
  • Die EORI-Nummer Ihres EU-Empfängers – Um mehr über die EORI-Nummer zu erfahren, sehen Sie sich dieses Video an.
  • Eine genaue Warenbeschreibung - Diese sollte Auskunft darüber geben, um welchen Artikel es sich handelt, woraus er besteht und wofür er bestimmt ist.

Falls Sie weitere Orientierungshilfen zum korrekten Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung wünschen, sehen Sie sich dieses Video an.

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Brexit
Der Brexit hat den Versand in das Vereinigte Königreich komplizierter gemacht. Aber keine Sorge, wir stehen Ihnen zur Seite, egal ob Sie ein erfahrener Exporteur sind oder dies Ihr erster Versand ins Vereinigte Königreich ist. Ziehen Sie unseren Leitfaden zum Brexit zu Rate.
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Änderungen der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Erfahren Sie, was sich am 1. Juli 2021 ändert und wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirken kann, sofern Sie an Kunden in der EU exportieren. Wir haben keine Kontrolle über staatliche Vorschriften, einschließlich der EU-Mehrwertsteuerreform, und überwachen diese auch nicht. Wir stellen Informationen zur Verfügung, die Ihnen bei Ihrem Versand innerhalb der EU behilflich sein können; diese sollten weder als Rechts- noch als Steuerberatung aufgefasst werden.

Wenn Sie ein Verbraucher sind, der online Waren von außerhalb der EU kauft:
Laden Sie den Leitfaden zur EU-Mehrwertsteuerreform für EU-Verbraucher herunter

Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Waren von außerhalb der EU einführt:
Laden Sie den Leitfaden zur EU-Mehrwertsteuerreform für Unternehmen in der EU herunter

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Wie Sie Ihre EU-Mehrwertsteuerregistrierungsnummer angeben

Wenn Sie sich für eine EU-Import One Stop Shop (IOSS)-Nummer registriert haben, können wir diese in unseren UPS Versandsystemen speichern, sodass Sie diese Nummer nicht für jede Sendung angeben müssen. Füllen Sie dazu bitte die nachstehende Vollmachtsurkunde aus und senden Sie diese an uns zurück.

Laden Sie das Vollmachtsformular herunter, um Ihre IOSS-Nummer an UPS zur Speicherung zu übermitteln

Wenn Sie die Vollmachtsurkunde nicht an UPS übermitteln, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre IOSS-Nummer in Ihrem UPS Versandsystem für jede Sendung, die diese Kriterien erfüllt, eingegeben wird.

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Ihr Unternehmen ist kein in der EU ansässiges, das Sie für IOSS registrieren können?

Um sich für Import One Stop Shop (IOSS) zu registrieren, müssen Sie eine Niederlassung in der EU haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Vermittler beauftragen, der in Ihrem Namen die Umsatzsteuer für entsprechende EU-Importe über die IOSS-Plattform registriert und abrechnet.

UPS hat den Steuerberater PwC* beauftragt, um IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Dienste für unsere Kunden anzubieten, die keine Niederlassung in der EU haben.

Entscheidet sich der UPS Kunde für eine Zusammenarbeit mit PwC, so umfasst das Angebot an IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Dienstleistungen Folgendes:

  • Verwaltung des Antrags zum Erhalt einer IOSS-Nummer
  • Vorbereitung und Einreichung von IOSS-Umsatzsteuererklärungen auf Grundlage der vom UPS Kunden bereitgestellten Verkaufsdaten
  • Abwicklung der Kommunikation mit den Steuerbehörden
  • Bereitstellung monatlicher Informationen über Umsatzsteuerzahlungen
  • Relevante Aktualisierungen, die sich auf das Geschäft des UPS Kunden auswirken könnten, in Form von regelmäßigen Newslettern.

Weitere Informationen zu den IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Diensten finden Sie auf der PwC-Website.**

*PwC bezieht sich auf PwC Business Advisory Services bv. Die Erbringung der Dienstleistungen durch PwC unterliegt einem Kundenannahmeverfahren und erforderlichen unabhängigen Genehmigungen sowie Freigaben. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich in diesem Text auf UPS-Kunden, die sich für eine Zusammenarbeit mit PwC entscheiden und das Kundenannahmeverfahren von PwC durchlaufen.

**UPS kann keine Verantwortung für Seiten übernehmen, die von externen Anbietern unterhalten werden und übernimmt auch keine Verantwortung für Informationen, die auf externen Links dieser Website enthalten sind. Die Empfehlungen von UPS erfolgen ausschließlich aus Gründen der Zweckmäßigkeit und UPS gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die von PwC erbrachten Dienstleistungen oder für die Eignung bzw. Fähigkeit von PwC, solche Dienstleistungen zu erbringen. UPS übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für den Inhalt oder die Richtigkeit der von PwC angebotenen Beratung.

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Versand von Spezialsendungen, eingeschränkten oder gefährlichen Artikeln

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